Markus Feck ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Vorstand einer Aktiengesellschaft in Düsseldorf. Als Rechtsanwalt ist er neben dem Bank- und Kapitalmarktrecht im Insolvenz- sowie insolvenznahen Gesellschaftsrecht aktiv.
Er hat Erfahrung in der Insolvenzverwaltung sowie internationalen Prozessfinanzierung. Lange Jahre hat er für die größte europäische Verbraucherorganisation gearbeitet und einige Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zu bank- und kapitalmarktrechtlichen Fragen initiiert.
Markus Feck referiert zu bankrechtlichen Themen bei Fortbildungen der Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Er wurde auch von einem Gericht als Sachverständiger zu kapitalmarktrechtlichen Fragen benannt.
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
- „Die Haftung des Kommanditisten in der Insolvenz“, KSI 2018, Seiten 213 – 216
- „Mehrere Entgeltklauseln einer Sparkasse unwirksam“, VuR 2018, Seiten 104 – 108
- „Ausnahmsloses Entgelt für den Versand einer TAN mittels SMS unzulässig“, VuR 2017, Seiten 420 – 423
- „Rechtsschutzversicherung: Unwirksamkeit der sog. Effektenklausel und der sog. Prospekthaftungsklausel“, VuR 2013, Seiten 341 – 343, gemeinsam mit Dr. Annabel Oelmann
Ausbildung
- 1994 – 1998 Universität zu Köln
- 1999 – 2001 OLG Düsseldorf
- 2001 – 2003 Fachanwaltslehrgang Insolvenzrecht
- 2021 Lehrgang compliance officer
Zulassung
- Seit 2001 als Rechtsanwalt tätig
- Seit 2012 Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein
- ARGE Bank- und Kapitalmarktrecht
- ARGE Insolvenzrecht & Sanierung
- Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V.